Die Syndikatskonferenz besteht aus den gewählten Vorständen der 4 Bezirke, der Sektionen und der Berufsgruppen, die alle stimmberechtigt sind. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Syndikatsdelegierten mit der Exekutive zu einer Syndikatskonferenz, welche schriftlich nebst Bekanntgabe der Tagesordnung durch die Exekutive erfolgt, und mindestens 8 Tage vor der Konferenz. Alle Anträge zu Fragen, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen 5 Tage vor der Versammlung der Exekutive vorliegen, widrigenfalls kein Beschluss darüber gefasst werden kann. Die Syndikatskonferenz befindet über folgende Angelegenheiten:
Festsetzung der Beiträge gemäß Artikel 14;
Erörterung wichtiger Anliegen der Beschäftigten allgemeinen Interesses;
Entscheidung über alle gegen die Gewerkschaftsführung vorgebrachten Beschwerden;
Festsetzung der Entschädigung für die mandatierten Mitglieder des Nationalrates und der Exekutive sowie Festsetzung der Reise- und Präsenzgelder der Mitglieder des Nationalrates und der Exekutive und der Delegierten;
Entscheidung über den Ausschluss sowie die Wiederaufnahme eines Mitgliedes gemäß Art. 8, 3).







