Joomla gallery by joomlashine.com

Slider

HomeOrganeNationalrat
Fehler
  • XML Parsing Error at 1:392. Error 9: Invalid character

Der Nationalrat

Der Nationalrat überwacht die Ausführung der Kongressbeschlüsse.

Die Mitglieder des Nationalrates werden im Ergebnis des Kongresses alle 4 Jahre neu delegiert.

Er setzt sich zusammen aus:

a) dem Nationalpräsidenten der D'BRÉIFDRÉIESCHGEWERKSCHAFT, der den Vorsitz des Nationalrates führt.

b) den übrigen Mitgliedern der Exekutive.

c) den Präsidenten/innen der vier Bezirke oder deren vom jeweiligen Vorstand bestimmten ständigen Vertretern/innen.

d) dem/r Präsidenten/in der Sektionen oder dessen/deren vom betr. Vorstand bestimmten ständigen Vertretern/innen.

e) dem/r Präsidenten/in der Berufsgruppen der Angestellten des P&T-Unternehmens.

f) dem/r Präsidenten/in der Berufsgruppe der Arbeitnehmer privater P&T-Dienstleistungserbringer oder dessen/deren vom betr. Vorstand bestimmten ständigen Vertretern/innen

Alle Bezirke, Sektionen und Berufsgruppen können im Ausnahmefall (Verhinderung des/der Präsidenten/in oder Ständigen Vertreters/innen) eine/n ständige/n Ersatzvertreterin ohne Stimmrecht zu den Sitzungen entsenden.

Art. 20. - Der Nationalrat versammelt sich so oft es die Interessen der Gewerkschaft erfordern, dies mindestens sechsmal jährlich.

Die Einberufung erfolgt durch den Nationalpräsidenten. Eine schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung ergeht mindestens eine Woche zuvor an die Mitglieder des Nationalrates.

Auf begründeten schriftlichen Antrag der Hälfte der Nationalratsmitglieder muss die Exekutive eine Versammlung des Nationalrats kurzfristig einberufen.

Art. 21. - Der Nationalrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Ist er in einer vorschriftsmäßig einberufenen Versammlung nicht beschlussfähig, so wird er zu einer außerordentlichen Versammlung einberufen, in der er dann ohne Rücksicht auf die Zahl seiner anwesenden Räte beschlussfähig ist.

Den Zeitpunkt dieser Versammlung bestimmt die Exekutive. Der Nationalrat fasst seine Beschlüsse mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Räte. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Nationalpräsidenten. Über Personenfragen wird geheim abgestimmt. In diesem Fall entscheidet die Stimmenmehrheit. Ergibt die Abstimmung Stimmengleichheit, so entscheidet zuerst eine Stichwahl, dann die Dauer der Gewerkschaftszugehörigkeit. Bei gleichem Eintrittsdatum entscheidet das Los. Über die Sitzungen des Nationalrates ist jeweils ein Bericht zu erstellen, der den Mitgliedern des Nationalrates zu übermitteln ist.

Art. 22 - Bleibt ein Nationalratsmitglied 3 aufeinanderfolgenden Versammlungen des Nationalrates ohne triftige Entschuldigung fern, geht es seines Mandates verlustig und ist vom Vorstand seines Bezirks, seiner Sektion oder seiner Berufsgruppe zu ersetzen.

Art. 23 - Kommt es auf einer Generalversammlung Bezirke, der Sektionen oder der Berufsgruppen zur Abberufung eines/r Präsidenten/in bzw. dessen/deren Vertreter/in, so scheidet diese/r automatisch aus dem Nationalrat aus. Der/die Nachfolger/in im Amt bzw. dessen/deren vom betr. Vorstands bestimmten Vertreter/in wird neues Mitglied des Nationalrates.

 

Tagesangebot


Erhältlich für 189 € ttc.

Makita 8281DWAE

                    

Info

Bréifdréieschgewerkschaft a.s.b.l.

B.P 1033

L-1010 Luxembourg

Tél: 48 14 06 / Fax: 48  46 96

E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Heure d'ouverture:

Lundi fermé
Mardi 13.00-17.00 hrs
Mercredi

08.00-12.00 hrs

13-00-17.00 hrs

Jeudi 13.00-17.00 hrs
Vendredi 08.00-12.00 hrs

Bureaux:

18, rue d'Epernay

L-1790 Luxembourg

Wetter

An error occured during parsing XML data. Please try again.

Die Partner der Breifdreieschgewerkschaft

Reinert drinx logo ImageEchoCommercant58 Logo provence vins vivium ciec

Reinert Automobile

Drinx Shop

 Chaussure Vedette  La Provencale  Vinsmoselle Vivium Nouv. CIEC

 

Zum Anfang