Alljährlich findet ein ordentlicher Kongress im ersten Trimester des Jahres statt.
Die obligatorischen Befugnisse des Kongresses begreifen das Recht:
gegebenenfalls die Statuten zu ändern;
den Nationalpräsidenten zu wählen, die Mitglieder der Exekutive zu wählen, die Kassenrevisoren zu ernennen;
jährlich über das Budget und die Rechnungsablegung der Exekutive zu befinden;
jährlich nach eingehendem Bericht der Exekutive und auf Vorschlag der Syndikatskonferenz die Luxemburger bzw. die internationalen Organisationen namentlich zu bezeichnen, an die die D'BRÉIFDRÉIESCHGEWERKSCHAFT angeschlossen ist;
gegebenenfalls über die Auflösung der Gewerkschaft zu entscheiden; Die Beschlüsse des Kongresses, deren Veröffentlichung im Amtsblatt das Gesetz nicht vorschreibt, werden in ein besonderes Register eingetragen, das vom Präsidenten und Sekretär des Kongressbüros unterschrieben wird und am Sitz der Gewerkschaft aufbewahrt wird, wo alle Mitglieder Einsicht verlangen können.







