Die Exekutive wird durch den Kongress mit relativer Mehrheit für eine Dauer von vier Jahren gewählt.
Sie besteht aus: dem Nationalpräsidenten, einem ersten und zweiten Vizepräsidenten, einem Generalsekretär, einem Kassierer sowie den zusätzlich mandatierten und einfachen Beisitzenden, zusammen mindestens 5 und maximal 7 Mitglieder. Mitglied der Exekutive kann jedes Mitglied werden. Der Nationalpräsident wird in einem besonderen Wahlgang mit absoluter Mehrheit der gültigen Stimmen gewählt.
Nationalpräsident kann jedes Mitglied werden, das im aktiven Dienst im P&T-Bereich beschäftigt ist. Eine Ausnahme bildet hierbei die Pensionierung des Gewerkschaftspräsidenten, der sein vierjähriges Mandat zu Ende ausführen kann.
Die übrigen Mitglieder der Exekutive werden durch Listenwahl bestimmt. Gewählt sind diejenigen Kandidaten mit der Höchststimmenzahl. Ein austretendes Mitglied der Exekutive wird durch den Kandidaten mit der nächst höheren Stimmenzahl ersetzt.
Die Syndikatskonferenz wählt auf Vorschlag der Exekutive unter den Mitgliedern der Exekutive die 2 Vizepräsidenten, den Generalsekretär und den Kassierer.
Kein Mitglied der Exekutive darf Präsident oder Generalsekretär einer politischen Partei sein. Sie dürfen jedoch der Sektion einer politischen Partei angehören. Die gewählten Mitglieder der Exekutive stellen gleichzeitig den Vorstand der Personalvertretung im P&T-Unternehmen (Art. 36 des Staatsbeamtenstatuts).







